Ein Stückchen von dem Stein der Weisen

Bei der Lkw-Versicherung ist einiges zu beachten

Bei einer Lkw-Versicherung richtet sich die Prämie nicht wie bei einer Pkw-Versicherung nach Typ-Klassen, sondern nach der Leistung, also nach Nutzlast oder Kilowatt. Individuelle Angaben werden dafür benötigt.

Um die Berechnung der Prämie für die Lkw-Versicherung vornehmen zu können, sind individuelle Angaben vonnöten. Beispielsweise braucht man die Information, wie das Fahrzeug genutzt wird. Schließlich gibt es Lkws, die im Fernverkehr oder im Nahverkehr eingesetzt werden. Ein Radius von 50 km rund um das Unternehmen wird bei vielen Versicherungsunternehmen als Nahverkehr definiert. Es gibt allerdings auch Angebote, die den Nahverkehr bis zu einem Radius von 150 km gelten lassen. Akzeptiert wird in manchen Fällen dann auch die gelegentliche Nutzung des Lkw für den Fernverkehr. Ob es sich um Gefahrguttransport handelt oder um gewerblichen Güterverkehr, ist bei der Lkw-Versicherung auch noch ein wichtiger Aspekt.

Der Lkw darf genauso wie der Pkw ohne eine gesetzliche Haftpflichtversicherung nicht auf der Straße gefahren werden. Des Weiteren kann man für Lkws dann Vollkasko- oder Teilkaskoversicherungen abschließen. Mit oder ohne Selbstbeteiligung existieren diese, genauso wie bei fast allen anderen Versicherungen. Man sollte jedoch eine Kaskoversicherung abschließen, da es sich bei einem Lkw meistens um einen recht hohen Wert handelt. Auch die Insassen-Versicherung kann für Lkws abgeschlossen werden, sie wird vor allem von Firmeninhabern präferiert. Schließlich sind so nicht nur der Lkw-Fahrer, sondern auch alle anderen mitfahrenden Personen versichert, falls es zu einem Unfall kommt.

Ein weiterer wichtiger Aspekt hinsichtlich der Lkw-Versicherung ist die Auslandsthematik. Denn dort zählen ganz besondere Versicherungsbedingungen. So zahlt die Haftpflichtversicherung zum Beispiel im Ausland oft nur einen Bruchteil dessen, was sie in Deutschland übernimmt. Hier kann die internationale Versicherungskarte (IVK) im Schadensfall helfen. Sie wird umgangssprachlich auch als Grüne Karte bezeichnet. Seit 1974 ist diese Grüne Karte in den meisten Ländern allerdings nicht mehr zwingend erforderlich. Alle Informationen, die bei einer eventuellen Schadensregulierung benötigt werden, sind auf der Karte verzeichnet. Wegen der oft geringeren Mindestsumme bei der Haftpflicht im Ausland ist eine Kaskoversicherung hier besonders empfehlenswert.

05.03.2010