Ein Stückchen von dem Stein der Weisen

Leasingübernahme ohne Anzahlung: ein günstiges Angebot

In der Regel ist es nicht möglich, den Leasingvertrag für ein Auto vor Ende der vereinbarten Laufzeit zu kündigen. Als Alternative für diesen Fall bietet es sich an, den Vertrag zu verkaufen.

Etwa zwei Drittel aller Autofahrer finanziert inzwischen das Neufahrzeug durch einen Kredit oder Leasing. Ein Kraftfahrzeug zu leasen, erweist sich besonders dann als vorteilhaft, wenn man dafür wenig Eigenkapital aufwenden möchte. So legt man mit der Leasinggesellschaft, die Eigentümerin des Autos bleibt, die monatlichen Leasingraten für eine bestimmte Laufzeit fest. Man zahlt dann nur für die Nutzung und den Wertverlust des Fahrzeugs. Es ist auch möglich, einen Leasingvertrag über eine bestimmte Kilometerleistung abzuschließen, sodass jeder gefahrene Kilometer den Wert mindert. Ist die vereinbarte Fahrleistung vorzeitig überschritten, kann eine Leasingübernahme die Lösung sein.

Es gibt auch andere Gründe, aus denen der Verkauf des Leasingvertrages erwogen werden sollte: Zum Beispiel, wenn ein größeres Auto benötigt wird, man überhaupt kein Auto mehr braucht oder, wenn man die Rate nicht mehr bezahlen kann. Da man den Leasingvertrag aber nur bei Insolvenz und im Todesfall kündigen kann – wobei die Raten oder der Restkaufwert, auch von den Erben zu zahlen sind - ist es erforderlich, einen Interessenten zu finden, der das Auto und die restlichen Leasingraten übernimmt. Ist dieser gefunden, muss das Leasingunternehmen dessen Bonität überprüfen und sein Einverständnis mitteilen. Diese Umschreibung kostet etwa 500 Euro, die entweder der Abgebende voll übernimmt oder die man sich teilen kann.

Als besonders interessant sind solche Angebote zu werten, bei denen der Leasingnehmer zu Beginn eine höhere Anzahlung geleistet hat und daher die Leasingraten niedrig sind. Auf die wird bei der Rückgabe verzichtet, sodass der Käufer des Leasingvertrages für die Restlaufzeit lediglich die monatlichen Raten zu zahlen hat und sich die vereinbarte Schlussrate spart. Vor der Unterschrift, die die Leasingübernahme besiegelt, sollte der Wagen möglichst von einem Fachmann gründlich auf Schäden untersucht werden. Der neue Leasingnehmer übernimmt nämlich den Vertrag mit allen Rechten und Pflichten und muss daher bei Rückgabe des Fahrzeugs für alle Schäden aufkommen, auch für die, der vorherige Leasingnehmer möglicherweise hinterlassen hat.

29.06.2010