Vollkasko oder Teilkasko - Entscheidung des Autokäufers
Da die vorgeschriebene Haftpflichtversicherung meist nicht ausreicht, stellt sich früher oder später jeder Autokäufer die Frage, welche der beiden Ergänzungsversicherungen, Vollkasko oder Teilkasko, angemessen sei.
Die Grundversicherung für jeden Autobesitzer ist die Haftpflicht. Diese gesetzlich vorgeschriebene Versicherung ersetzt alle Schäden des Unfallgegners beim selbst verursachten Unfall. Auch die Abwehr von unberechtigten Forderungen übernimmt die Haftpflichtversicherung ohne weitere Kosten. Um ein neu gekauftes Fahrzeug bei der Zulassungsstelle anmelden zu können, benötigt man eine sogenannte “Doppelkarte”. Diese erhält man automatisch von dem Versicherungsunternehmen, bei welchem man die Haftpflichtversicherung abgeschlossen hat. Mit Zulassung und Haftpflichtversicherung versehen ist man nun berechtigt, am Straßenverkehr teilzunehmen. Meistens genügt diese Basisversicherung jedoch nicht, man kann zwischen folgenden Ergänzungsversicherungen wählen: Vollkasko oder Teilkasko.
Die Teilkaskoversicherung kann als Zwischenstufe zwischen Haftpflicht und Vollkasko bezeichnet werden, sie ist die meist gewählte Versicherung. Die Versicherungspolicen der Anbieter unterscheiden sich zwar geringfügig, aber die Teilkasko deckt in der Regel zusätzlich diese Schäden am eigenen Kfz ab: Schäden durch Tiere, wie Haarwildschäden und Marderbisse, Wetterschäden, wie Blechschäden bei Hagel und Zerstörung durch Sturm, Überschwemmung und Blitzeinschlag, Kurzschlüsse, Glasbruch, Brand, Explosion und letztlich Diebstahl. Durch eine sogenannte “Selbstbeteiligung” kann die Höhe der Versicherungsprämie gesenkt werden. Die Selbstbeteiligung, meistens 150 € oder 300 € je Schadensfall, wird bei Versicherungsabschluss festgelegt. Je höher diese Beteiligung bestimmt wird, desto niedriger ist die Versicherungsprämie.
Die Vollkaskoversicherung, die gerne bei Neuwagen gewählt wird, beinhaltet zusätzlichen Versicherungsschutz, wie zum Beispiel die Regelung von Unfallschäden am eigenen Fahrzeug beim verschuldeten Unfall, den Schadensausgleich bei Fahrerflucht eines Unfallgegners und Zahlungen bei Beschädigungen durch Unbekannte. Dabei gilt auch bei der Vollkaskoversicherung die Selbstbeteiligungs-Regelung, durch die die Versicherungsprämie gesenkt werden kann.
Ob der Fahrzeugbesitzer Vollkasko oder Teilkasko als Zusatzversicherung wählt, bestimmen meist der Wert und das Alter des gekauften Kfz.
31.03.2010